Alle Menschen sind gleich!
Mach mit und unterstütz die bundesweite Aktion zur Erweiterung von Artikel 3 im Grundgesetz. Der sogenannte Gleichheitsartikel besagt, dass ‚generell‘ niemand bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Ausgeschlossen von dieser gesetzlich festgelegten Regelung scheinen Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen zu sein.
Diese Bevölkerungsgruppen sind derzeit – als einzige – nicht im Artikel 3 GG erwähnt und bedacht.
Damit WIR in Zukunft die gleichen Rechte wie alle Bundesbürger genießen können, fordert die „Aktion Artikel 3“ die Erweiterung von Artikel 3 Abs. 3, um den Zusatz: „sexuelle Identität“ und somit ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz.
Euer Team von der Aktion Artikel 3
Schnapp dir eine Kamera, lächele und sage: