Alle Menschen sind gleich!

Mach mit und unterstütz die bundesweite Aktion zur Erweiterung von Artikel 3 im Grundgesetz. Der sogenannte Gleichheitsartikel besagt, dass ‚generell‘ niemand bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Ausgeschlossen von dieser gesetzlich festgelegten Regelung scheinen Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen zu sein.

Diese Bevölkerungsgruppen sind derzeit – als einzige – nicht im Artikel 3 GG erwähnt und bedacht.

Damit WIR in Zukunft die gleichen Rechte wie alle Bundesbürger genießen können, fordert die „Aktion Artikel 3“ die Erweiterung von Artikel 3 Abs. 3, um den Zusatz: „sexuelle Identität“ und somit ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz.

Euer Team von der Aktion Artikel 3

 

Fragen und Antworten:

Was soll die „Aktion Artikel 3“ bezwecken?

Mit der „Aktion Artikel 3“ möchten wir an das Projekt vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland e. V. (LSVD) anknüpfen. Dieser fordert in einer bundesweiten Kampagne bereits, dass: Niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Wir möchten uns dieser Aussage anschließen und suchen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen, die sich für ihre Rechte engagieren. Gemeinsam möchten wir erreichen, dass der Artikel 3 GG erweitert  wird. Homosexuelle Menschen müssen die gleichen Rechte wie ihre heterosexuellen Mitbürgerinnen und Mitbürger genießen können.

Wie lautet der aktuelle Artikel 3 im Grundgesetz?
Auszug zum Artikel 3 GG der Bundesrepublik Deutschland:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wer darf teilnehmen?
Mitmachen kann jeder – egal ob lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder heterosexuell – denn was zählt ist: Niemand darf diskriminiert werden! Jeder der sich dieser Meinung anschließen möchte, ist folglich aufgefordert, an der „Aktion Artikel 3“ teilzunehmen und sein Statement abzugeben. Videos können bis zum 30. November 2009 eingesandt werden. Aufgrund der aktuellen politischen Diskussionen und der Entscheidung des Bundesrates gegen die Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg, haben wir uns entschlossen, die "Aktion Artikel3" weiterhin offen zu lassen. Jetzt ist unser Einsatz, jede Stimme und jede Unterstützung der vom LSVD initierten Aktion zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz gefragt. Denn niemand darf aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden!

Was passiert mit meinem Videobeitrag?

Die „Aktion Artikel 3“ ist keine kommerzielle Aktion. Mit deinem Beitrag möchten wir der Kampagne 3+ vom LSVD ein Gesicht geben. Alle eingehenden Videos werden gesammelt und am Ende in einem Aktions-Video zusammengeschnitten. Damit möchten wir unserem Gesetzgeber verdeutlichen, wie vielfältig unsere Gesellschaft ist. Alle Teilnehmer sind daher aufgefordert zu zeigen, wie wichtig es ist, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Einzelne Videos können auf der Seite www.artikel3.gays.de zu Präsentationszwecken eingebunden werden. Desweiteren wird eine umfangreiche Berichterstattung im WorldWideWeb dazu beitragen, dass unsere Aktion viele Mitstreiter und Befürworter findet.

Welche Unterschiede gibt es in der geltenden Gesetzgebung?

Auch wenn es in unserem Grundgesetz heißt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Artikel 3; Absatz 1 GG), werden Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen nicht in allen Bereichen der Rechtssprechung bedacht. So gelten zum Beispiel eingetragene Lebenspartner im Beamten- und Steuerrecht nicht als gleichwertig im Vergleich zu heterosexuellen Paaren. Einige Bundesländer haben bereits veranlasst, dass Lebenspartner gleich gestellt sind. In Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen sind die Landesverfassungen bereits um den Zusatz der sexuellen Identität oder Orientierung erweitert worden. Damit eine bundesweite Regelung in Kraft treten kann, bedarf es der „Aktion Artikel 3“.

Welche internationalen Regelungen gibt es?
Weltweit gibt es immer noch Länder, in denen Homosexualität als strafbar gilt. Deutschland wäre im internationalen Vergleich kein Einzelgänger, wenn das Grundgesetz um ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität erweitert wird. In mittlerweile acht Staaten profitieren die Menschen von der Erweiterung der entsprechenden Gesetzgebung. In Ecuador, Fidschi, den Britischen Jungferninseln, Kanada, Portugal, Schweden, der Schweiz und Südafrika ist die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bereits gesetzlich untersagt. Deutschland ist nun an der Reihe sich den geltenden europäischen Rechtsgrundlagen anzuschließen, die besagen, dass eine Benachteiligung hinsichtlich der sexuellen Ausrichtung verboten ist (EU-Grundrechtcharta Artikel 21 (1)).

Wann kann ein Grundgesetz geändert werden?

Für eine Änderung des Grundgesetzes muss sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit für die Erweiterung von Artikel 3 GG um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot erreicht werden. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass mindestens 416 Abgeordnete von 622 Stimmberechtigten im Bundestag für die Gesetzesänderung stimmen müssen. Im Bundesrat sind 46 der 69 ordentlichen Mitglieder aufgefordert, für eine Änderung zu stimmen. Außer Artikel 1 und 20, können die sogenannten Grundrechte, welche in Artikel 2 bis 19 niedergeschrieben sind, verändert werden. Je nach politischer Lage des Landes, gesellschaftlichen Veränderungen oder Ergänzungen hinsichtlich der Menschenrechte, wurde unser Grundgesetz – seit seinem in Kraft treten am 23. Mai 1949 – bereits mehr als 50 Mal der gesellschaftlichen und politisch notwendigen Situation der Bundesrepublik angepasst.

Und was jetzt?

Jetzt bist du dran! Schnapp dir deine Kamera und unterstütze die „Aktion Artikel 3“. Alle Informationen zur Teilnahme findest du hier. Für Fragen, Anregungen und weiterführende Informationen erreichst du uns über: Kontakt.

(Auszüge und einzelne Formulierungen mit freundlicher Genehmigung des LSVD - www.artikeldrei.de)