3 Gründe für deine Teilnahme:

 

  1. Es darf zukünftig keine Menschen zweiter Klasse geben! Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen haben ein Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung!

  2. Auch Homosexuelle haben Bürgerrechte. Diese gilt es in allen Bereichen zugänglich zu machen!

  3. Die Diskriminierung von sexuell anders Orientierten muss aufhören. Der Gesetzgeber muss endlich eine entsprechende Basis schaffen!
 

Warum das Ganze?

Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen werden nach einem Beschluss vom August 2006, im sogenannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lediglich im Arbeitsrecht und in einigen Bereichen des Zivilrechts bedacht. Demnach sind Homosexuelle gegenüber  heterosexuellen Bundesbürgerinnen und -Bürgern immer noch nicht in allen Bereichen gleichgestellt.
Die Bundesrepublik widerspricht sich in ihrer eigenen Gesetzgebung: Obwohl sie sich verpflichtet, niemanden zu benachteiligen, diskriminieren die Einschränkung z.B. im Beamten- und Steuerrecht homosexuelle Bürgerinnen und Bürger offensichtlich.

Die „Aktion Artikel 3“ möchte die Kampagne 3+ des LSVD unterstützen. Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen dürfen nicht auf Grund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, die Diskriminierung zu beenden. Deutschland ist folglich aufgefordert, alle Menschen gleich zu behandeln. Eben darum muss unser Grundgesetz geändert werden.

Zeig Gesicht und unterstütze die „Aktion Artikel 3“. Lade dein Video hoch und sage der Welt, warum der Artikel 3 im Grundgesetz um die Worte: „sexuelle Identität“ erweitert werden muss.

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